Michael Carlitz · Düren

IT-Beratung, Datenschutz & EDV-Gutachten.

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die IT!

Ich bin Michael Carlitz und berate Unternehmen, Organisationen und Versicherungen unabhängig zu Fragen der IT, IT-Sicherheit und des Datenschutzes. Als verbandszertifizierter EDV-Sachverständiger untersuche und bewerte ich technische Sachverhalte und Schäden.

Beratungsgespräch zur Planung und Bewertung von IT-Lösungen
Michael Carlitz
Tätigkeitsschwerpunkte

Unabhängige Beratung. Klare Trennung von Prüfung und Umsetzung.

Beratung, Datenschutz und technische Bewertungen sind meine drei Tätigkeitsfelder. Ich arbeite unabhängig von Produktverkauf und operativer IT-Umsetzung.

IT-Beratung

Analyse und Planung von IT-Infrastrukturen, Prozessoptimierung, Digitalisierung und IT-Sicherheit.

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Datenschutzberatung

Datenschutzberatung für Unternehmen ohne Benennungspflicht und fachliche Unterstützung interner Datenschutzbeauftragter.

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EDV-Gutachten

Unabhängige Untersuchung und Bewertung technischer Sachverhalte, Schäden und Werte.

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Michael Carlitz mit einem Tablet
Über mich

Michael Carlitz: IT-Berater und EDV-Sachverständiger.

Seit 1998 bin ich in der IT tätig. Heute arbeite ich als unabhängiger IT- und Datenschutzberater sowie verbandszertifizierter EDV-Sachverständiger.

Nach meiner Ausbildung zum IT-Systemelektroniker (IHK) gründete ich 2001 mein erstes Unternehmen. Die praktische Arbeit mit IT-Infrastrukturen, Software und betrieblichen Abläufen kleiner und mittelständischer Unternehmen bildet heute die Grundlage meiner Beratung und technischen Begutachtung.

Im Datenschutz berate ich vor allem Unternehmen ohne Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten und unterstütze interne Datenschutzbeauftragte fachlich. Eine formelle Benennung meiner Person als externer Datenschutzbeauftragter ist auf ausdrücklichen Wunsch möglich.

Ich bewerte bestehende Lösungen, Angebote und technische Sachverhalte unabhängig von Produktverkauf und Umsetzung. Installation, Wartung und laufende Systembetreuung übernehme ich nicht. Dafür ist der IT-Dienstleister des Kunden zuständig.

Aus meiner langjährigen Selbstständigkeit verfüge ich über ein breites Netzwerk. Auf Wunsch kann ich geeignete IT-Dienstleister empfehlen; Auswahl und Beauftragung liegen beim Kunden.

Qualifikationen

  • IT-Systemelektroniker (IHK)
  • Verbandszertifizierter EDV-Sachverständiger
  • Betrieblicher und externer Datenschutzbeauftragter (IHK)
  • Fortbildungen in IT-Sicherheit, Datenschutz und Netzwerktechnik

Unabhängige IT-Beratung für Unternehmen

IT-Infrastruktur, IT-Sicherheit und Digitalisierung

Als externer IT-Berater unterstütze ich Unternehmen bei Entscheidungen über Infrastruktur, Software, Sicherheit und Prozesse. Ich prüfe IT-Angebote und Konzepte, vergleiche Kosten und Nutzen und begleite Vorhaben fachlich.

Analyse & Planung

  • Bewertung vorhandener IT-Infrastrukturen
  • Erkennung von Schwachstellen und Engpässen
  • Planung von Netzwerken, Servern und IP-Telefonie
  • Homeoffice-/VPN-Konzepte und Budgetplanung
  • Unabhängige Angebotsprüfung und Wirtschaftlichkeitsvergleiche

Prozesse & Digitalisierung

  • Analyse betrieblicher Abläufe
  • Softwaregestützte Prozessoptimierung
  • Cloud-Konzepte und digitale Arbeitsabläufe
  • Unterstützung bei Modernisierungsvorhaben
  • Fachliche Begleitung bei Softwareeinführungen

IT-Sicherheit

  • Schwachstellen- und Risikoanalysen
  • Backup- und Wiederherstellungsstrategien
  • Bewertung von Firewall-Konzepten
  • Passwort- und Zugriffsberechtigungen

Beratung und Umsetzung bleiben voneinander getrennt. Damit kann ich vorgeschlagene Lösungen unabhängig bewerten.

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Datenschutzberatung

Für Unternehmen und interne Datenschutzbeauftragte

Ich unterstütze Unternehmen bei der praktischen Umsetzung des Datenschutzes und stehe internen Datenschutzbeauftragten beratend zur Seite. Auf Wunsch übernehme ich auch die Funktion als externer Datenschutzbeauftragter.

Bestandsaufnahme

  • Datenschutz-Check für Unternehmen ohne Benennungspflicht
  • Analyse vorhandener Prozesse und IT-Strukturen
  • Bewertung technischer und organisatorischer Maßnahmen
  • Identifikation datenschutzrelevanter Risiken

Organisation & Dokumentation

  • Fachliche Unterstützung interner Datenschutzbeauftragter
  • Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten
  • Prüfung und Optimierung von Datenschutzunterlagen
  • Schulungen und Sensibilisierung

Technische Maßnahmen

  • Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrollen
  • Backup und Wiederherstellbarkeit
  • Verschlüsselung und Schutzkonzepte
  • Notfallplanung und Systemüberwachung

Meine Unterstützung ist auch ohne formelle Benennung möglich. Die Verantwortung für die rechtmäßige Datenverarbeitung verbleibt beim Unternehmen.

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EDV-Gutachten und Bewertungen

Schadens- und Wertgutachten, IT-Forensik

Als verbandszertifizierter EDV-Sachverständiger untersuche und bewerte ich technische Sachverhalte für Unternehmen, Versicherungen, Gerichte und Privatkunden. Dazu gehört auch die Plausibilitätsprüfung bereits vorliegender Gutachten. Meine Ergebnisse dokumentiere ich nachvollziehbar und sachlich.

Schadensgutachten

  • Untersuchung von Schadensursachen
  • Reparatur- und Wiederherstellungskosten
  • Plausibilitätsprüfung anderer Gutachten

Wertgutachten

  • Verkehrs-, Rest- und Zeitwerte
  • Feststellung technischer Zustände
  • Schiedsgutachten auf vertraglicher Grundlage

IT-Forensik

  • Untersuchung von IT-Sicherheitsvorfällen
  • Digitale Beweissicherung
  • Dokumentation und technische Einordnung

Projektbegleitung

  • Technische Prüfung von Angeboten
  • Begleitung von Entscheidungsprozessen
  • Fachliche Unterstützung bei Abnahmen

Als Sachverständiger nehme ich eine unabhängige und unparteiische Rolle ein. Ich bin nicht an der Umsetzung der bewerteten Maßnahmen beteiligt.

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Sprechen wir über Ihr Anliegen.

Im Erstgespräch klären wir den Sachverhalt und das mögliche weitere Vorgehen. Sie erreichen mich direkt per Telefon oder E-Mail.

Es gibt keine festen Bürozeiten. Termine finden nach vorheriger Vereinbarung statt.

02421 4079257
michael@carlitz.de
Michael Carlitz
Dechant-Bohnekamp-Straße 18
52349 Düren

Häufige fachliche Fragen

IT-Beratung

Wann lohnt sich eine unabhängige IT-Beratung für Unternehmen?

Wenn größere IT-Investitionen, eine Modernisierung oder ein Wechsel des IT-Dienstleisters anstehen, hilft eine unabhängige Zweitmeinung. Ich prüfe die vorhandene IT, kläre Anforderungen und vergleiche Lösungen nach Nutzen, Kosten und Risiken. Dabei verkaufe ich weder Hard- noch Software.

Wie lässt sich die IT-Sicherheit eines kleinen Unternehmens verbessern?

Ich prüfe unter anderem Datensicherung, Wiederherstellbarkeit, Zugriffsrechte und Netzwerkschutz. Dabei berücksichtige ich auch ältere, geschäftskritische Systeme, die sich nicht ohne Weiteres aktualisieren oder ersetzen lassen. In solchen Fällen können beispielsweise getrennte Netzbereiche, eingeschränkte Zugriffe und geeignete Sicherungsverfahren erforderlich sein. Ich priorisiere Maßnahmen nach Risiko, Aufwand und betrieblicher Bedeutung. Die Umsetzung übernimmt Ihr IT-Dienstleister.

Bieten Sie auch IT-Betreuung, Installation oder Administration an?

Nein. Ich übernehme keine Installation, Systemadministration, Wartung oder laufende IT-Betreuung. Mein Schwerpunkt liegt auf unabhängiger Beratung, Planung und technischer Bewertung. Die Umsetzung und den Betrieb übernimmt Ihr IT-Dienstleister.

Was kann ich tun, wenn mein Unternehmen noch keinen IT-Dienstleister hat?

Auf Wunsch kann ich geeignete IT-Unternehmen aus meinem langjährig aufgebauten Netzwerk empfehlen. Die Auswahl und Beauftragung liegen bei Ihnen. Ich kann anschließend Angebote prüfen und die Umsetzung fachlich begleiten, ohne selbst ausführender Dienstleister zu sein.

Was ist bei der IT-Übergabe im Rahmen eines Unternehmensverkaufs zu beachten?

Bei einem Unternehmensverkauf sollten IT-Systeme, Softwarelizenzen, Verträge, Zugänge und Datenbestände erfasst werden. Wichtig sind auch Abhängigkeiten von älteren Fachanwendungen oder Maschinensteuerungen, die für den Weiterbetrieb unverzichtbar sein können. Ich unterstütze bei der technischen Bestandsaufnahme, Bewertung und Übergabeplanung. Die operative Migration übernimmt ein IT-Dienstleister; rechtliche Fragen sollten gesondert geklärt werden.

Können Sie IT-Angebote und Konzepte anderer Dienstleister unabhängig prüfen?

Ja. Ich prüfe, ob Leistungsumfang, Kosten und Sicherheitskonzept zum tatsächlichen Bedarf passen. Dabei berücksichtige ich auch Schnittstellen zu vorhandener Fachsoftware, älteren IT-Systemen oder Maschinen. Eine technisch modernere Lösung ist nicht automatisch die bessere, wenn wichtige Funktionen entfallen oder die Umstellung hohe Folgekosten verursacht. Ich benenne offene Punkte und mögliche Alternativen.

Begleiten Sie IT-Projekte und die Einführung neuer Software?

Ja. Ich unterstütze bei Anforderungsanalyse, Auswahl, fachlicher Projektbegleitung und technischer Abnahme. Dabei prüfe ich auch, ob bestehende Fachanwendungen, Datenbestände und Schnittstellen weiter genutzt oder zuverlässig abgelöst werden können. Gerade bei gewachsenen IT-Strukturen lassen sich so unerwartete Abhängigkeiten frühzeitig erkennen. Installation, Konfiguration und Betrieb übernehmen die ausführenden Dienstleister.

Cloud oder eigener Server: Welche Lösung ist für mein Unternehmen sinnvoll?

Das hängt von Arbeitsabläufen, Kosten, Internetanbindung, Sicherheit, Datenschutz und Verfügbarkeit ab. Auch vorhandene Spezialsoftware oder Maschinensteuerungen sind entscheidend: Manche Anwendungen funktionieren nur auf bestimmten lokalen Systemen. Ich vergleiche Cloud-Dienste, eigene Server und mögliche Mischformen anhand der tatsächlichen Anforderungen. Die technische Umsetzung übernimmt Ihr IT-Dienstleister.

Was muss ich beim Wechsel meines IT-Dienstleisters beachten?

Beim Wechsel eines IT-Dienstleisters müssen unter anderem Administratorzugänge, Systemdokumentationen, Softwarelizenzen, Verträge und Datensicherungen berücksichtigt werden. Ich unterstütze Unternehmen bei der Bestandsaufnahme, prüfe mögliche Abhängigkeiten und begleite die Übergabe fachlich. Ziel ist ein geordneter Wechsel ohne vermeidbare Betriebsunterbrechungen. Die technische Umsetzung übernimmt der neue IT-Dienstleister.

Wie lassen sich laufende IT-Kosten und Lizenzverträge optimieren?

Ich prüfe bestehende IT-Verträge, Softwarelizenzen und laufende Betriebskosten auf Wirtschaftlichkeit und tatsächlichen Bedarf. Dabei berücksichtige ich auch technische Abhängigkeiten sowie mögliche Risiken eines Anbieter- oder Systemwechsels. Auf dieser Grundlage lassen sich unnötige Ausgaben erkennen und sinnvolle Alternativen bewerten.

Datenschutz

Müssen kleine Unternehmen die DSGVO auch ohne Datenschutzbeauftragten einhalten?

Ja. Die DSGVO gilt auch für Unternehmen, die keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Ich unterstütze bei der Bewertung von Datenverarbeitungen, der Dokumentation und angemessenen Schutzmaßnahmen. Diese Datenschutzberatung ist ohne formelle Benennung meiner Person möglich.

Unterstützen Sie auch interne Datenschutzbeauftragte bei ihrer Arbeit?

Ja. Ich unterstütze interne Datenschutzbeauftragte als ergänzender Fachberater, etwa bei der Prüfung von Datenschutzunterlagen, technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie bei Datenschutzvorfällen und komplexeren Einzelfragen. Dafür muss ich nicht selbst als Datenschutzbeauftragter benannt werden. Der interne Datenschutzbeauftragte behält seine Funktion im Unternehmen.

Wie lässt sich die DSGVO in kleinen Unternehmen praktisch umsetzen?

Zunächst wird erfasst, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden und wer darauf zugreifen darf. Daraus ergeben sich passende Maßnahmen wie Berechtigungskonzepte, Löschregeln, Verarbeitungsverzeichnisse und Abläufe für Datenschutzvorfälle. Ich unterstütze dabei, diese Anforderungen in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Wie kann ich prüfen, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) meines Unternehmens ausreichen?

Ich überprüfe vorhandene Schutzmaßnahmen wie Zugriffsberechtigungen, Verschlüsselung, Datensicherung und Löschkonzepte. Entscheidend sind die tatsächlichen Verarbeitungstätigkeiten und Risiken im Unternehmen. Auf dieser Grundlage bewerte ich bestehende Schwachstellen und empfehle angemessene Verbesserungen. Die Ergebnisse können zugleich als Grundlage für die Datenschutzdokumentation dienen.

Prüfen Sie Auftragsverarbeitungsverträge und Datenschutzklauseln?

Ja. Ich prüfe Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung (AVV) und weitere Vertragsklauseln aus datenschutzfachlicher Sicht, etwa zu Verantwortlichkeiten, Löschfristen und technischen Schutzmaßnahmen. Ich benenne Lücken und möglichen Anpassungsbedarf. Eine verbindliche rechtliche Vertragsprüfung oder Vertragsgestaltung durch eine Rechtsanwaltskanzlei ersetze ich nicht.

Was muss ein Unternehmen bei einer Datenschutzverletzung oder Datenpanne tun?

Der Vorfall sollte umgehend eingegrenzt, dokumentiert und hinsichtlich möglicher Risiken für betroffene Personen bewertet werden. Bei meldepflichtigen Verletzungen ist die Aufsichtsbehörde gemäß Art. 33 DSGVO unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden zu informieren. Ich unterstütze bei der technischen und organisatorischen Einordnung sowie bei der Dokumentation.

Bieten Sie Datenschutzschulungen für Mitarbeitende an?

Ja. Ich vermittle Datenschutz anhand typischer Arbeitsabläufe im Unternehmen, etwa beim Umgang mit Kundendaten, E-Mails, Zugriffsrechten und Datenpannen. Die Schulungen richten sich nach den Aufgaben der Mitarbeitenden und den tatsächlich vorhandenen Risiken.

Wann muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Nach § 38 BDSG müssen nichtöffentliche Stellen in Deutschland in der Regel einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn mindestens 20 Personen ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Eine Pflicht kann auch unabhängig von der Personenzahl bestehen, etwa bei bestimmten risikoreichen Verarbeitungen. Entscheidend ist die konkrete Datenverarbeitung.

Kann ich Sie auch als externen Datenschutzbeauftragten benennen?

Ja, wenn Sie ausdrücklich eine externe Benennung wünschen und wir die Aufgaben und Rahmenbedingungen vereinbart haben. In dieser Funktion berate ich zu den Vorgaben der DSGVO und überwache deren Einhaltung im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben. Mein Schwerpunkt liegt jedoch auf der fachlichen Unterstützung ohne formelle Benennung. Die Verantwortung für die Datenverarbeitung verbleibt beim Unternehmen.

EDV-Gutachten

Wann ist ein unabhängiges EDV-Gutachten sinnvoll?

Ein EDV-Gutachten kann helfen, wenn technische Mängel, IT-Schäden, Systemausfälle oder Wertfragen strittig sind. Ich untersuche den Sachverhalt, bewerte die verfügbaren technischen Befunde und dokumentiere die Ergebnisse nachvollziehbar. Das kann beispielsweise Unternehmen, Versicherungen oder Privatpersonen bei der Klärung unterstützen.

Wie unterstützt ein EDV-Sachverständiger bei einem IT-Schaden?

Ich dokumentiere den Schaden, untersuche mögliche Ursachen und bewerte den erforderlichen Wiederherstellungsaufwand. Dabei zählt auch die Funktion des betroffenen Geräts im Gesamtsystem: Fällt beispielsweise ein älterer Steuerungsrechner aus, kann die Wiederherstellung der Maschinenanbindung wesentlich aufwendiger sein als der Austausch der Hardware. Je nach Auftrag erstelle ich ein Gutachten oder eine Stellungnahme. Die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen gehört nicht zu meiner Tätigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen einem EDV-Schadensgutachten und einem Wertgutachten?

Ein Schadensgutachten untersucht einen konkreten Defekt, mögliche Ursachen und die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung. Ein Wertgutachten ermittelt den für den jeweiligen Auftrag maßgeblichen Wert einer IT-Anlage zu einem bestimmten Stichtag. Gerade bei älteren Spezialanlagen können Marktwert, Wiederbeschaffungswert und betrieblicher Nutzwert erheblich voneinander abweichen.

Können Sie nach einem Hackerangriff oder IT-Sicherheitsvorfall helfen?

Ja. Im Rahmen einer IT-forensischen Untersuchung werte ich vorhandene digitale Spuren und technische Informationen aus, sichere relevante Befunde und dokumentiere die Ergebnisse. Welche Ursachen oder Abläufe sich feststellen lassen, hängt von der verfügbaren Beweislage ab. Die laufende Systembetreuung übernimmt der zuständige IT-Dienstleister.

Prüfen Sie bestehende EDV- oder Versicherungsgutachten als Zweitmeinung?

Ja. Ich prüfe vorhandene Gutachten auf technische Plausibilität und Nachvollziehbarkeit, einschließlich Datengrundlage, Annahmen, Bewertungsmethode und Schlussfolgerungen. Dabei achte ich auch darauf, ob besondere Betriebsbedingungen, Abhängigkeiten von Spezialsoftware und tatsächlich verfügbare Ersatzlösungen berücksichtigt wurden. Meine Einschätzung halte ich je nach Auftrag in einer unabhängigen Stellungnahme fest.

Können Sie Streitigkeiten mit einem IT-Dienstleister technisch begutachten?

Ja. Wenn etwa die Qualität einer Installation, die Funktion einer gelieferten Lösung oder die Umsetzung eines IT-Projekts strittig ist, vergleiche ich vereinbarte Anforderungen mit dem feststellbaren technischen Zustand. Die Ergebnisse halte ich in einer Stellungnahme oder einem Gutachten fest. Eine rechtliche Bewertung ersetzt dies nicht.

Wie wird der Zeitwert von IT-Hardware für Versicherungen, Leasing oder Unternehmensverkäufe ermittelt?

Bei einer Wertermittlung sind Bewertungszweck, Stichtag, Zustand und Marktverhältnisse maßgeblich. Auch der tatsächliche Einsatz zählt: Ein sehr alter Rechner kann für ein Unternehmen unverzichtbar sein, wenn nur darauf eine Spezialanwendung läuft oder eine Maschine angesteuert werden kann. Dann prüfe ich auch die Verfügbarkeit kompatibler Ersatztechnik sowie den Aufwand einer funktionsfähigen Ersatzlösung. Dabei unterscheide ich Zeitwert, Wiederbeschaffungswert und betrieblichen Nutzwert. Welche Werte beispielsweise bei einem Versicherungsfall relevant sind, hängt vom Auftrag und den Vertragsbedingungen ab.

Wie läuft die Erstellung eines EDV-Gutachtens ab und welche Unterlagen werden benötigt?

Zunächst klären wir die konkrete Fragestellung und den Umfang der Untersuchung. Je nach Auftrag benötige ich beispielsweise Verträge, Leistungsbeschreibungen, Rechnungen, Fehlerprotokolle, Fotos oder technische Dokumentationen. Anschließend untersuche ich die verfügbaren Befunde und halte Ergebnisse sowie Grenzen der Feststellungen in einem Gutachten oder einer Stellungnahme fest. Bei IT-Sicherheitsvorfällen ist es wichtig, mögliche Beweismittel möglichst unverändert zu sichern.

Wovon hängen die Kosten eines EDV-Gutachtens ab?

Entscheidend sind die Fragestellung, Anzahl und Zustand der betroffenen Systeme, vorhandene Unterlagen und der erforderliche Untersuchungsaufwand. Eine Plausibilitätsprüfung ist meist weniger aufwendig als eine technische Ursachenanalyse oder eine forensische Untersuchung. Nach einer ersten Einordnung kann ich den vorgesehenen Umfang und die Abrechnungsgrundlage mit Ihnen abstimmen.